Wahrhaftige Demokratie
ist nur über den "politischen - Great Reset" realisierbar!
Dafür ist die Entmachtung des undemokratisch, kommunistisch - faschistisch agierenden Parteienkartell - Deutschlands, von - CDU / CSU, FDP, SPD, DIE GRÜNEN, DIE LINKE, AfD, mit all seinen Erfüllungsgehilfen, Mitläufer, Vorteilsnehmer, unabdingbar und durchzusetzen.

"Echte Demokratie JETZT - Gemeinsam Zukunft gestalten"!

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Wir wollen Deutschland erneuern. Wir glauben an Deutschlands Chance und Zukunft.

In 2 Min. 50 Sek. erklärt, wie einfach die Umsetzung möglich ist.

Geschichtsunterricht der 1960er/70er Jahre: "Nie wieder Faschismus - Kommunismus". In aller Offensichtlichkeit haben 60 bis 70 % der Wähler/-innen Deutschlands nichts daraus gelernt. Zum Nachteil ganz Europas/Weltgemeinschaft, ist das oben beschriebene Parteienkartell, durch zahlreiche schon heute monopolistisch agierende Großkonzerne und Psychopathen unterwandert. Die faschistisch - kommunistischen Strukturen zeigen sich mehr und mehr.   Quelle/Video 

Die Bürger Deutschlands fordern eine Verfassung nach GG Art 146, sowie die Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus 2.0, gemäß GG Art 139!

Entwurfsvorschlag zu GG Art 146 R.I.P. Rainer Kahni - Monsieur Rainer

1. Der Bundespräsident wird von den deutschen Bürgern in einem Volksbegehren aufgefordert, gemäss Artikel 146 des Grundgesetzes eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. 

2. Der Bundespräsident hat diesem Volksbegehren zu entsprechen, anderenfalls ist er vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen und gemäss Artikel 61 GG Absatz 2 seines Amtes für verlustig zu erklären. 

3. Der Bundespräsident fordert die sechzehn Bundesländer auf, je 10 Kandidaten zur verfassungsgebenden Versammlung wählen zu lassen. 

4. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben alle gesellschaftlichen Schichten ihres Bundeslandes zu vertreten. 

5. Die Kandidaten dürfen in den letzten zehn Jahren kein politisches Amt innegehabt haben und müssen wirtschaftlich unabhängig sein. Sie müssen dies den Bürgern ihres Bundeslandes offenlegen. 

6. Die Kandidaten stellen sich vor ihrer Wahl einer eingehenden Befragung durch die Bürger. 

7. Innerhalb einer Frist von drei Monaten haben die Wahlen für die Kandidaten der verfassungsgebenden Versammlung stattzufinden. Jeder wahlberechtigte Bürger hat eine Stimme. 

8. Gewählt werden aus allen Bundesländern am selben Tag je zehn Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung in geheimer und freier Wahl. Gewählt sind diejenigen zehn Kandidaten je Bundesland, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. 

9. Die gewählten Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung arbeiten in der Frankfurter Paulskirche , jedoch ohne Zugang durch die Öffentlichkeit und der amtierenden Politiker, der Parteien oder deren Vertreter, der Medien, der Wirtschaft, der Industrie, des Kapitals oder des Klerus. 

10. Nach sechsmonatiger Beratung haben die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung eine neue Verfassung auszuarbeiten. 

11. Der Sprecher der verfassungsgebenden Versammlung stellt die neue Verfassung allen Deutschen vor. Jeder Haushalt bekommt eine Ausfertigung des Textes der Verfassung. 

12. Nach weiteren drei Monaten stimmt das ganze deutsche Volk über die Annahme oder Ablehnung der Verfassung ab. 

13. Ist die neue Verfassung vom deutschen Volk durch Volksentscheid angenommen worden, so tritt sie am selben Tag in Kraft. Das Grundgesetz verliert am selben Tag seine Gültigkeit. 

14. Alle amtierenden Parlamentarier, Minister, Ministerpräsidenten Kanzler, der Bundespräsident und sämtliche politischen Beamte, Bundesrichter, Bundesverfassungsrichter, Bundesanwälte, Generalstaatsanwälte sind ab dem Tag des Inkrafttretens der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nur noch geschäftsführend im Amt. 

15. Sie führen ihre Amtsgeschäfte solange fort, bis das ganze deutsche Volk in freien und geheimen Wahlen über die Zusammensetzung der Organe des Bundes und der Länder neu entschieden hat. 

16. Die Parteien sind aufgelöst, ihr Vermögen wird eingezogen. 

Eckpunkte der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland müssen sein: 

1. Deutschland ist eine Demokratie des Volkes. Die Bürger Deutschlands haben das erste und letzte Wort im Staate. Alle Volksvertreter in den Gemeinde - Länder -und Bundesparlamenten sind direkt vom Volk für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Alle diese genannten Abgeordneten können nur einmal wiedergewählt werden. Alle Ministerpräsidenten der Länder und Regierungschefs des Bundes sind direkt vom Volk zu wählen. Sie können einmal wieder gewählt werden. Sie haben für ihre Altersversorung und für ihre Krankenversicherung selbst Sorge zu tragen. Ihre Sitzungsgelder sind nach Anwesenheit zu vergüten. Alle internationalen Verträge, wie Abgabe von Souveränitätsrechten, Freihandelsabkommen, Einsätzen der Bundeswehr im Ausland bedürfen eines Referendums des ganzen Deutschen Volkes. Alle Entscheidungen, die existenziell wichtig sind für die Bürger Deutschlands, bedürfen eines Volksentscheides der Bürger. Deutschland ist eine plebiszitäre Demokratie! 

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1. Die Finanz - und Steuerhoheit liegt bei den Gemeinden, Städten, Kreisen und Ländern. Alle Steuereinnahmen gehen zunächst an diese Gebietskörperschaften. Der Bund bekommt eine prozentuale Beteiligung von den oben genannten Körperschaften zur Deckung seiner Kosten und Aufgaben. Die Ausgaben und Einnahmen werden durch die Landesrechnugshöfe und dem Bundesrechnungshof jährlich geprüft. Die Rechnungshöfe sind wie folgt gegliedert: 

1. Die Prüfer 

2. Die zivilrechtliche Kammer, die das Testat erstellt. Sie hat den Status eines höchsten Landesgerichtes oder eines Bundesgerichtes. 

3. Wird das Testat von der Zivilkammer wegen Unregelmässigkeiten verweigert, überweist die Zivilkammer Teile oder den gesamten Haushalt an den Landes - oder Bundesanwalt des entsprechenden Rechnungshofes. 

4. Der Landes - oder Bundesanwalt der Rechnungshöfe hat den Status eines Generalstaatsanwaltes oder Generalbundesanwaltes. Er leitet die Ermittlungen gegen die entsprechende Behörde oder den Beamten, der gegen die Haushaltsrichtlinien und die Sogfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Führung seiner Geschäfte verstossen hat. Er und seine Mitarbeiter vertreten die Anklage wegen Verschwendung von Steuergeldern oder Verstosses gegen die Haushaltsrichtlinien bei der zuständigen Strafkammer der Landes - oder Bundesrechnungshöfe. 

5. Die zweite Kammer der Landes - oder Bundesrechnungshöfe hat den Status eines höchsten Landesgerichtes oder eines Bundesgerichtes und urteilt über den Beamten, der gegen die Richtlinien einer ordentlichen und sparsamen Haushaltsführung verstossen hat, nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches. 

6. Alle Organe der Landesund Bundesrechnungshöfe unterliegen den Vorschriften der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches. 

1. Deutschland ist ein säkularer Staat. Er unterhält keine Staatsverträge mit Kirchen oder Glaubensgemeinschaften. 

1. Kirchen oder Glaubensgemeinschaften haben sich privat zu organisieren und zu finanzieren. 

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2. Sie haben sich von Schulen oder anderen staatlichen Einrichtungen fernzuhalten.

3. Ein Religionsunterricht in Schulen findet nicht statt. 

4. Vertreter von Kirchen oder Glaubensgemeinschaften haben sich nicht öffentlich zu tagespolitischen Ereignissen zu äussern. Es ist untersagt, dass in öffentlichen Gebäuden irgendwelche Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Glaubensgemeinschftg gertragen werden. Dies gilt insbesondere für Kreuze, Kippa, Shador, Kopftücher oder Burka.

1. Deutschland ist ein Rechtsstaat.

1. Die Richter an den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten werden von den Anwälten, Staatsanwälten und Richtern der jeweiligen Gerichtsbezirke gewählt.

1. Sie sind unabhängig und keiner irgend gearteten Weisung unterworfen.

2. Sie werden von einem Disziplinargerichtshof überwacht und gegebenenfalls bei Verstössen sanktioniert.

3. Die Richter sind auf ihre Leistungen hin ständig zu überprüfen und gegebenenfalls dem Wahlgremium des zuständigen Bezirkes zur Beförderung oder Ablösung vorzuschlagen.

4. Die Staatsanwälte, Generalstaatsanwälte und Bundesanwälte werden von den Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ihres Bezirkes, Landes oder Bundes gewählt,

5. Sie sind unabhängig und keiner irgend gearteten Weisung unterworfen.

6. Alle Richter und Staatsanwälte sind nur dem jeweilig gültigen Recht des Bundes und der Länder sowie der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.

Deutschland hat ein Bundesverfassungsgericht. Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind auf einem Konvent aller Richter, Staatsanwälte und zugelassenen Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland für eine Legislaturperiode von zwölf Jahren zu wählen.

8. Sie sind nur der Verfassung verpflichtet.

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9. Sie gliedern sich in zwei Kammern. Die I. Kammer zur Einhaltung der Verfassung, die von jedem Bürger angerufen werden kann und die Il. Kammer als Strafkammer des Bundesverfassungsgerichtes, das vom Generalbundesanwalt bei Verstössen der Politiker gegen die Verfassung angerufen werden kann. 
 
10. Der Generalbundesanwalt ist von einem Konvent aller Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter zu wählen; er ist oberster Ankläger des Bundes und keiner Weisung unterworfen. 
 
Die Wirtschaft Deutschlands wird als soziale Marktwirtschaft betrieben. Sie ist dem Wohlergehen seiner Bürger, Arbeiter und Angestellten, Rentnern, Kranken, Armen und Pflegebedürftigen verpflichtet. 
 
Zeitarbeit und Leiharbeit entsprechen nicht diesem Leitsatz und sind daher abzuschaffen. 
 
Die Löhne sind so zu gestalten, dass grosse Aussenhandelsüberschüsse vermieden werden. 
 
Zehn Prozent der Bilanzüberschüsse haben in eine Stiftung eingebracht zu werden, vom dem Arme, Kranke und Pflegebedürftige alimentiert werden müssen. 
Alle Unternehmen haben die Steuern an dem Ort zu entrichten, an dem die Wertschöpfung erfolgt ist. 
Die Gehälter und Boni der Geschäftsführer und Vorständen von Unternehmen dürfen das Dreissigfache der Gehälter der Angesieliten und Arbeiter nicht übersteigen. 
Die sogenannten Hartzgesetze und deren Sanktionen entsprechen nicht diesem Leitsatz und sind daher abzuschaffen 
Deutschland hat eine freie Presse. Die Medienvielfalt und die Pressefreiheit sind garantiert. 
Konzentrationen von Medien in einigen Konzernen sind verboten. 
Das Bundeskartellamt wacht über die Einhaltung dieses Leitsatzes. 
Die Journalisten sind der Wahrheit und Klarheit der Berichierstattung verpflichtet. Sie haben ein 
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Zeugnisverweigerungsrecht und sind nicht irgendwelchen Weisungen unterworfen. 
4. Alle Fernsehsender haben sich privat zu organisieren und zu finanzieren. Sie sind der Einhaltung dieser Leitsätze und der Verfassung verpflichtet. 
1. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union, der UNO und deren angeschlossenen Unterorganisationen. 
Es pflegt die Freundschaft zu allen friedliebenden Völkern der Welt. 
2. Es verurteilt Hegemonialmachtstreben, Agressionen gegen andere Länder, Annexion von Gebieten, Unterdrückung von Meinungsfreiheit, Verletzung der Menschenrechte und Terror. 
3. Deutschland ist nicht Partner von Militärbündnissen. Im Falle eines Angriffs auf sein Territorium stellt sich Deutschland unter den Schutz der UNO. 
4. Auf deutschem Boden sind keine ausländischen Soldaten und keine Waffen und Geräte ausländischer Mächte stationiert. 
5. Von deutschem Boden gehen keine militärischen Interventionen aus, es sei denn sie sind durch ein UN - Mandat gedeckt. 
6. Deutschland ist nur dem Frieden verpflichtet! 
Alle meine Ideen zu einer direkten Demokratie der Bürger habe ich in den Entwurf einer Verfassung gegossen und stelle ihn hier zur Diskussion: 
Präambel 
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Deutschland ist Bestandteil eines vereinten Europa in Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, der Achtung der Menschenrechte, der Gewaltenteilung, des Verständnisses, der Freundschaft und des Friedens aller Menschen. Die Menschenrechtserklärung zu den europäischen Verträgen von Rom im Jahre 1953 bilden die Grundlagen unseres Handelns, Seins und ewigen Bestrebens. 
l.Grundrechte 
1.Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung von jedermann. Die Unversehrtheit von Leben, Leib und Geist, sowie die Freiheit sind das höchste Gut der Menschen und bedürfen des besonderen Schutzes des Staates und seiner Bürger. 
2.Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens, der Gerechtigkeit und der Solidarität in Deutschland und in der Welt. Es steht unverbrüchlich auf der Seite der Schwächeren, der Geknechteten, der Gefolterten und ächtet all diejenigen Staaten, die sich nicht an diese Grundsätze halten. Die Vollstreckung der Todesstrafe ist ein besonders verabscheuungswürdiges Staatsverbrechen. Der Export von Waffen aller Art ist generell untersagt. Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. 
3. Der in dieser Verfassung festgeschriebene Geist der Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde bilden die Grundlagen eines friedlichen Zusammenlebens der Menschen. Diese Grundrechte binden alle Mandatsträger, Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 
4.Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht diese Verfassung oder die Rechte anderer verletzt. 
5.Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner sexuellen Orientierung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse sind unverletzlich. 
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6.Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu bedienen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung in allen bekannten Formen der Medien sind ein unverbrüchliches hohes Gut. Eine Zensur findet nicht statt. Kunst, Wissenschaft und Lehre sind frei. Der Artikel 6 der Verfassung entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Eine Konzentration von Medien und Presseorganen in wenigen Konzernen ist nicht gestattet. 
7.Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das alleinige Recht der Eltern. Gegen den Willen der Eltern dürfen deren Kinder nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen und ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen. Die unehelichen Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Niemand darf die Adoption eines Kindes aufheben, es sei denn, das adoptierte Kind bedroht das Leben seiner Adoptiveltern. Jedes adoptierte Kind hat das Recht, Auskunft über seine wahre Herkunft zu verlangen und zu erhalten. 
8.Das gesamte Schulwesen, die fortführenden Schulen, die Gymnasien, die Hochschulen und Universitäten unterstehen der Aufsicht des Bundes. Das Recht auf Einrichtung privater Bildungseinrichtungen ist gewährleistet. 
9.Jeder Bürger Deutschlands hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen überall zu versammeln. Bei diesen Versammlungen darf jeder Bürger von seinem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch machen. Die Versammlungen der Bürger unterliegen dem besonderen Schutz des Staates. 
10.Alle Bürger haben das Recht, auf ihre eigenen Kosten Vereine, Gesellschaften, Kirchen, religöse Glaubensgemeinschaften oder Parteien zu gründen, solange sie die verfassungsmässige Ordnung respektieren. 
11.Das Brief, Post und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen von einem Richter beim Verdacht einer schweren Straftat angeordnet werden. Ein eventuell anderslautendes erlassenes Gesetz ist nichtig. 
12.Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Arbeitsstätte 
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frei zu wählen. Er muss zur Ausübung seines Berufes eine geeignete Qualifikation nachweisen. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, Innung, einer Zunft oder Standesverein ist nicht erforderlich. 
13.Die Wohnung ist unverletzlich. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf ein Richter bei Verdacht auf eine schwere Straftat dieses Grundrecht vorübergehend ausser Kraft setzen. 
14.Das Eigentum und das Erbrecht sind gewährleistet. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Gemeinschaft dienen. Eine Enteignung ist nur in sehr engen Grenzen zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Grund, Boden und Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge dienen, müssen in das Eigentum des Staates überführt werden und sind dort zu belassen. 
15.Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Ein Deutscher darf nicht an ein Drittland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht. Der Asylsuchende steht unter dem besonderen Schutz des Staates und erhält alle Bürgerrechte, die in dieser Verfassung verankert sind. 
16.Jedem Bürger steht das Petitionsrecht zu. Er kann sich jederzeit ohne Einhaltung von Formen und Fristen bei den Organen des Bundes oder der Regionen beschweren. Er hat auch das Recht, sich Gleichgesinnte für sein Anliegen zu suchen und einen Volksentscheid über grundsätzliche Fragen des deutschen Gemeinwesens, der Aussen - und Innenpolitik herbeizuführen. Findet er eine einfache Mehrheit der Wahlberechtigen, dann ist das Ergebnis des Volksentscheides für die Organe des Staates rechtlich bindend. Sie haben den Willen des Volkes zu respektieren und innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen. Der plebiszitäre Charakter der Demokratie geht schon aus dem Zustandekommen dieser Verfassung hervor. Der Bürger ist das oberste Entscheidungsorgan des Landes. Jeder Amtsträger hat den Willen des Volkes zu respektieren. 
17.Bei grundsätzlichen Fragen des Zusammenlebens der Bürger, elementaren Entscheidungen über die Zukunft oder die Entwicklung des Landes, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Abtretung von Souveränitätsrechten an Europa, Neuaufnahme von Staaten in die europäische Union haben die Organe des Staates die verfassungsmässige Pflicht, einen Volksentscheid herbeizuführen, der rechtlich bindend ist. 
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18.Deutschland ist ein laizistischer Staat. Staat und Kirchen sind unabhängig. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind selbstständig und haben sich in Eigenverantwortung zu verwalten, organisieren und zu finanzieren. Laizitätsgebot: Niemand darf in öffentlichen Einrichtungen Zeichen seiner Glaubenszugehörigkeit oder weltanschauliche Insignien tragen oder zur Schau stellen. 
19.Gewaltenteilung: Die Judikative, die Legislative und die Exekutive sind unabhängig voneinander. Die Justiz organisiert sich in eigener demokratischer Verantwortung und Selbstverwaltung. Sie ist niemand ausser der Verfassung und den Gesetzen verantwortlich. Jeder Versuch der Einflussnahme auf Organe der Rechtspflege sind Verbrechen gegen die verfassungsmässige Ordnung und als solche zu sanktionieren. Die Justiz gibt sich eine Justizverfassung, eine Finanzverwaltung, eine Disziplinarordnung und eine Dienstgerichtsbarkeit. 
20.Die Polizei des Bundes und der Regionen sind die Exekutive des Staates. Sie handelt nach den Gesetzen des Staates. Sie ist nicht weisungsabhängig ausserhalb der gültigen Gesetze, ihrer eigenen Disziplinarordnung, ihrer Polizeiverfassung, ihrer Finanzverwaltung und ihrer Dienstgerichtsbarkeit. Jeder Versuch einer Einflussnahme auf die Entscheidungen der Polizei sind Verbrechen gegen die verfassungsmässige Ordnung und als solche zu sanktionieren. 
21.Die Legislative des Bundes und der Regionen sind die direkt gewählten Vertreter des Volkes. Sie unterwerfen sich höchsten Ansprüchen an persönlicher Integrität, Loyalität zu den Gesetzen des Staates und haben ihre Einkünfte und eventuelle Zugehörigkeit zu Gemeinschaften oder Interessenverbänden für jedermann sichtbar jährlich einmal offen zu legen. Die Bestechung oder Vorteilsannahme eines Mitgliedes ist ein Verbrechen gegen die verfassungsmässige Ordnung des Staates und wird entsprechend sanktioniert. 
22.Die Amtsträger des Bundes und der Regionen sind in geheimer und direkter Wahl von den Bürgern zu wählen. Sie können für eine zweite Legislaturperiode wiedergewählt werden. Jeder Amtsträger muss sich vor seiner Vereidigung einer Befragung durch einen Untersuchungsausschuss der Parlamente unterziehen und hat sämtliche Ereignisse seines Lebens, Beschäftigunsverhältnisse und Einkünfte offenzulegen. Verweigert der 
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Untersuchungsausschuss die Bestellung des Amtsträgers, dann kann er sein Amt nicht antreten. Der Amtsträger wird für seine Dienste für den Staat bezahlt, sorgt jedoch für seine Krankenversicherung und Rentenansprüche selbst. 
ll. Organe und Rechte der Regionen 
1.Alle Macht geht vom Bürger aus. Er ist der Souverän. Seine Rechte aus dieser Souveränität sind unverletzlich. Er hat das erste und das letzte Wort im Staate. Sie wird vom Volke in direkten Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung gebunden. 
2.Deutschland ist eine Gemeinschaft der Regionen, die sich zu einem einem Bundesstaat zusammengeschlossen haben. 
A Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern 
B Niedersachsen, Bremen 
C Berlin, Brandenburg 
D Sachsen, Sachsen-Anhalt 
E Nordrhein-Westfahlen 
F Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland 
G Bayern 
H Baden-Württemberg 
3.Die Bürger der Regionen wählen an ein und demselben Tag in ganz Deutschland ihre Regionalparlamente und ihre Regionalpräsidenten in freier, geheimer und direkter Wahl. Der Regionalpräsident wählt zur Bewältigung seiner Arbeit Regionalräte aus und schlägt sie zur Wahl dem Regionalparlament vor. 
A.Jedes Mitglied eines Regionalparlamentes oder eines Regionalrates muss gleichzeitig Bürgermeister einer Kummune sein, um die Basisnähe der Amtsträger sicherzustellen. 
5.Um ihre Interessen vertreten zu können, können die Bürger auch Parteien und Fraktionen, Vereinigungen und Verbände gründen. Diese Parteien, Fraktionen, Vereinigungen und Verbände finanzieren sich nur durch ihre 
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Mitgliederbeiträge. Spenden sind verboten. 
6.Die Regionen haben die Steuerhoheit. Sie erheben Steuern, die einheitlich für das gesamte Bundesgebiet Gültigkeit haben. 
7.Einheitliche Mehrwertsteuer von 18% für alle Waren einschließlich Finanztransaktionen der Banken und Versicherungen. Für Kindernährmittel gilt der ermässigte Steuersatz von 5%. 
8.Jeder Bürger deutscher Nationalität ist in Deutschland mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig, egal wo er seinen Wohnsitz hat. 
9.Ausnahmeregelungen, Subventionen, Steuererleichterungen in Einzelfällen gibt es nicht. Es gilt das Prinzip der Klarheit, Wahrheit, Einfacheit und Transparenz der Steuerverwaltung. 
10.Jede Region entsendet in freien, geheimen und direkten Wahlen zehn vom Volk gewählte integre Persönlichkeiten in die zweite Kammer des Bundestages, die sich den Namen SENAT gibt. 
11. Aufgaben der Regionen: 
1. Verwaltung und Dienstaufsicht der Kommunen 
2. Steuerverwaltung der Bürger 
3. Finanzverwaltung der Region 
4. Stellung der Schutzpolizei als vollziehende Gewalt 
5. Daseinsvorsorge der Bevölkerung 
6. Fürsorge für Notleidende 
7. Arbeitsvermittlung 
8. Sozialhilfe und Fürsorge für sozial Schwache 
9. Jugendfürsorge 
10. Einrichtung von Kindertagesstädten in allen Kommunen 
Ill. Organe und Rechte des Bundes 1.Der Bundestag: Die Parlamentarier werden in freier, geheimer und direkter Wahl von allen wahlberechtigten Bürgern gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche nach Vollendung des 25. Lebensjahres und dem Nachweis seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Unbescholtenheit. Wahlberechtigt ist 
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jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Wahlbeteiligung. Der Abgeordente ist für fünf Jahre gewählt und kann sich ein Mal zur Wiederwahl stellen. Er hat seine Vermögungsverhältnisse, sein Einkommen, sowie Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden oder Unternehmen öffentlich zu machen. Für seine Tätigkeit als Parlamentarier wird er entlohnt und erhält eine Aufwandsentschädigung. Für seine Kranken - und Rentenversorgung hat er selbst Sorge zu tragen. Pensionsansprüche an den Staat ergeben sich nicht aus seiner Abgeordnetentätigkeit. Er entscheidet frei nur seinem Gewissen folgend. Ein Fraktionszwang ist ein sanktionsbedürftiger Eingriff in seine parlamentarische Unabhängigkeit. Der Abgeordnete darf keine Gelder, Geschenke, oder geldwerte Vorteile von Dritten annehmen, sonst macht er sich einer Straftat im Amt schuldig. Er hat freien und ungehinderten Zugang und ein Einsichtsrecht bei sämtlichen Behörden, Ministerien und Einrichtungen des Bundes. 
2.Der Präsident und Regierungschef: Die Bürger wählen in freier, geheimer und direkter Wahl am Tage der Parlamentswahlen für den Bundestag und den Senat ihren Präsidenten, der auch Regierungschef ist. Seine Amtszeit ist begrenzt auf fünf Jahre. Er kann sich ein Mal zur Wiederwahl stellen. Der Präsident entscheidet im Rahmen der ihm vorgegebenen Verfassung über die Richtlinien der Politik. 
3.Der Präsident und Regierungschef bestimmt zur Ausübung seiner ihm übertragenen Pflichten folgende Minister: 
a) Aussenminister - Entwicklungshilfeminister
b) Verteidigungsminister 
c) Bildungsminister - Bauminister 
d) Finanz und Wirtschaftsminister 
e) Gesundheits und Sozialminister 
f) Kanzleramts-und Informationsminister 
g) Innenminister - Verkehrsminister 
h) Justizminister - Verfassungsminister 
4.Aufgaben des Aussenministers sind die Vertetung Deutschlands in der Welt, in den Organisationen der UNO und Europas und ist Koordinator der Entwicklungshilfe. 
5.Aufgaben des Verteidigungsministers ist die Aufsicht und die Verwaltung 
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der Streitkräfte, die sich wie folgt gliedert: 
a)Ein unbewaffnetes Friedenscorps für humanitäre Dienstleistungen am Volke, in Alters Und Pflegeheimen, Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen und bei Naturkatastrophen. Jeder Deutsche hat nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen einjährigen Dienst im Friedenscorps abzuleisten. Die Besoldung und Versorgung richtet sich nach dem Soldatengesetz. Das Friedencorps ist nicht kaserniert, aber militärisch organisiert und uniformiert. 
b)Eine bewaffnete Einheit der Bundeswehr steht zu friedenssichernden Massnahmen im Rahmen von Blauhelm-einsätzen der UNO zur Verfügung. Der Dienst der Soldaten in einer UN - Friedenstruppe der Bundeswehr ist freiwillig. Einen Militärgeheimdienst hat die Bundeswehr nicht. 
c)Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung von Angriffskriegen, die Besetzung von Staaten ohne einen Blauheilmauftrag der UNO, sind verfassungswidrig. Für einen Verstoss gegen dieses Verfassungsgebot hat sich der Verantwortliche vor einem Strafsenat für Verbrechen von Politikern des Bundesverfassungsgerichtes zu verantworten. Er ist hart zu bestrafen und verliert im Falle eines Schuldspruches alle seine Ämter. 
6.Der Bildungsminister ist verantwortlich für eine bundeseinheitliche Ordnung der Schulen, deren Bau, die Bereitstellung von Lehrkräften, die Verwaltung und die Bestellung von Professoren für Schulen, Gymnasien, Hochschulen und Universitäten. Die Lehrpläne und Prüfungsbedingungen sind bundeseinheitlich zu regeln. 
7.Der Finanz und Wirtschaftsminister verwaltet die von den Regionen eingezogenen und dem Bund überlassenen Bundessteuern nach dem Prinzip äusserster Sparsamkeit und den Grundsätzen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er stellt den Haushaltsplan für die mittelfristige Finanzplanung auf. 
a)Er hat jährlich seinen ausgeglichenen Haushaltsplan dem weisungsunabhängigen Rechnungshof zur Testierung vorzulegen. Verweigert der Rechnungshof das Testat, so ist der Finanz und Wirtschaftsminister gehalten, einen neuen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. Subventionen gleich welcher Art werden nicht gewährt. 
b)Beanstandet der Rechnungshof Fälle von Geldverschwendung, so hat der Finanzminister die Pflicht, ein Amtshaftpflichtverfahren gegen den Verursacher der Verschwendung von Steuermitteln vor dem Strafsenat des Bundsrechnungshofes einzuleiten. 
c)Der testierte Haushalt wird im Bundestag beraten, verabschiedet und dann dem Senat zur Zustimmung vorgelegt. 
d)Er führt einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitskräfte in Höhe von mindestens 10 Euro netto pro Stunde ein, der jährlich an den Lebenshaltungsindex der deutschen Bundesbank angeglichen wird! 
e)Er hat die Aussenhandelsbilanzüberschüsse zu begrenzen und gemäss der Verfassung das Verbot des Exportes von Waffen jeder Art zu überwachen. Er ist verantwortlich für eine sozial gerechte Finanz - Politik, die den Schutz der Würde der Armen, Kranken, Behinderten und sozial Schwachen zum Staatsziel erhoben hat. 
8.Der Gesundheits - und Sozialminister ist verantwortlich für die Versorgung der Bürger und gewährleistet ein Leben aller Menschen in Würde, sozialer Sicherheit und Respekt. 
a)Jeder Deutsche, egal ob er Angestellter, Freiberufler, Unternehmer, Abgeordneter, Polizist, Richter, Staatsanwalt oder Mandatsträger ist, hat gestaffelt nach seinem Einkommen einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten und seine Beiträge zu entrichten. Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert eine ärztliche Grundversorgung. Will der Bürger einen höheren Standard der Krankenversorgung, kann er sich zusätzlich freiwillig privat versichern. 
b)Jeder Deutsche, egal ob er Angestellter, Freiberufler oder Unternehmer, Abgeordneter, Polizist, Richter, Staatsanwalt oder Mandatsträger ist, hat gestaffelt nach seinem Einkommen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. 
c)Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf ein würdiges Leben und eine Gesundheitsversorgung. Deutschland ist sozial gerecht gegenüber jedermann. 
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9.Der Kanzleramt - und Informations - Staatsminister hat Kabinettsrang und Stimme im Kabinett. Er bereitet die Entscheidungen der Regierung vor und informiert als alleiniger Sprecher der Regierung die Öffentlichkeit. 
10.Der Innenminister ist für die innere Sicherheit der Bürger verantwortlich. Im unterstehen: 
a)Die Bundespolizei 
b)Das Bundeskriminalamt mit seinen Kriminalaussenstellen in den Regionen, und seinen eingegliederten Abteilungen des Verfassungsschutzes, die eine Abteilung des BKA ist. 
c)Der Bundesnachrichtendienst.
 
d)Der Zoll 
e)Flugsicherung 
f)Verkehr 
11.Der Justizminister hat Gesetzesinitiativen zu erarbeiten, dem Kabinett und dem Parlament zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Er hat die Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz, der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten und deren Finanzbedarf im Haushaltsplan einzustellen. Eine Einsicht in Justizakten, laufende Verfahren, ein Weisungsrecht gegenüber Richtern und Staatsanwälten hat der Justizminister nicht. Sollte er gegen diesen Verfassungsgrundsatz verstossen, wird er vor dem Strafsenat des Bundesverfassungsgerichts angeklagt und seines Amtes enthoben. Er hat auch über die Wahrung und Einhaltung der Verfassung zu wachen. Stellt er Verstösse bei Amtsträgern fest, so hat er die dem Strafsenat des Verfassungsgerichtes anzuzeigen. 
12.En Organ des Bundes ist der Untersuchungsausschuss des Bundestages. Er hat jederzeit das Recht zusammenzutreten und jeden Bürger, Parlamentarier oder Amtsträger gemäss dem Gerichtsverfassungsgesetz vorzuladen, zu vereidigen und zu vernehmen. Folgt der Vorgeladene diesen Weisungen nicht, so hat der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Recht, polizeiliche Massnahmen gemäss 
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der Strafprozessordnung (StPO) einzuleiten. 
13.Organ des Bundes ist der Wehrbeauftragte. Er wird für die Zeit der Legislaturperiode vom Parlament gewählt und erstattet regelmässig Bericht über die Streitkräfte. Er ist nicht weisungsabhängig und nicht weisungsbefugt. 
14.Organ des Bundes ist das Bundesverfassungsgericht. Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden in freier, geheimer und direkter Wahl von allen wahlberechtigten Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten für eine einmalige Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Dessen Strafsenat ist zuständig für Verbrechen von Amtsträgern. 
15.Organ des Bundes ist die zweite Kammer des Parlamentes, der Senat. Er hat den vom Parlament erlassenen Gesetz zuzustimmen oder es abzulehnen und zur Neuberatung an das Parlament zurückzuverweisen. Stimmt der Senat dem Gesetz zu, dann hat er es zu seiner Wirksamkeit zu verkünden. 
16.Organ des Bundes ist der Bundesrechnungshof, dessen Präsident in geheimer freier und direkter Wahl vom ganzen deutschen Volk für eine einmalige Dienstzeit von 12 Jahren gewählt wird. 
IV Schlussbestimmungen 
1. Regierungssitz des Bundes und Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. 
2.Das Berufsbeamtentum ist abgeschafft. 
3.Die Ausführungsbestimmungen zur Verfassung regeln die Gesetze der Regionen und des Bundes. 
4.Bundesgesetze haben Vorrang vor den Gesetzen der Regionen und gelten für ganz Deutschland, sofern sie nicht den Gesetzen der Regionen zuwiderlaufen. Der Senat überwacht die Übereinstimmung der Bundesgesetze mit den Gesetzen der Regionen und vermeidet Interessenkollissionen. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regionen und dem Bund werden im Senat geschlichtet. 
5.Die deutsche Fahne trägt die Farben schwarz-rot-gold 
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6.Die Nationalhymne ist die Ode an die Freude von Ludwig van Beethoven. 7.Änderungen dieser Verfassung oder deren Abschaffung bedürfen eines Volksentscheides der deutschen Bürger mit einer Mehrheit von zweidritteln aller Wahlberechtigten. 
8.Die Philosophie dieser Verfassung soll in allen Emblemen staatlicher Organe Deutschlands deutlich sichtbar sein: 
Dignum et justum est (Es sei Würde und Recht) 
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Die Würfel sind gefallen 
Alea iacta est (Die Würfel sind gefallen) 
Sollte jetzt nicht unverzüglich ein Ruck durch Deutschland gehen und kein totales Umdenken in den Köpfen stattfinden, dann wird diese Republik im Chaos versinken. Im Volk gärt es. Viele Bürger haben sich von diesem Staat abgewandt. Dies zeigt sich vor allen Dingen durch die hohe Zahl der Nichtwähler. Die parlamentarische Demokratie hat abgewirtschaftet. Sie war nach den Erfahrungen der Weimarer Republik und nach der Katastrophe des Ill. Reiches notwendig, weil die Väter des Grundgesetzes dem deutschen Volk nicht mehr trauten. Doch diese Zeiten sind überwunden. Die Bürger sind erwachsen und mündig geworden. Sie haben ein Recht auf eine direkte Demokratie, sie haben ein Recht mitzureden bei existenziellen Fragen wie Freihandelsabkommen, Aufnahme weiterer EU-Mitglieder, Auslandseinsätzen der Bundeswehr und allen Fragen, die für sie existenziell wichtig sind. Daher müssen die Bürger durch Volksentscheidungen in die direkte Demokratie eingebunden werden! 
DEMOKRATIE JETZT ODER IHR BLEIBT EWIG UNERTANEN! 
Wie war sie schön, die große Zeit! 
Man fühlte sich als Gott. 
Man nutzte die Gelegenheit 
Ganz aus, bis zum Bankrott. 
Der Orden reiches Übermaß 
In manche Hände rann 
Und sonst noch was und sonst noch was, Was ich nicht sagen kann. 
(Theobald Tiger alias Kurt Tucholsky 1919) 
ENDE 
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Änderungsvorschläge über 'Kontakt' sehr erwünscht.

Verlag: 
BookRix GmbH & Co. KG Sonnenstraße 23 
80331 München Deutschland 
Tag der Veröffentlichung: 27.04.2016 
ISBN: 978-3-7396-4695-4 
BookRix-Edition, Impressumanmerkung 
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