Wir wollen Deutschland erneuern. Wir glauben an Deutschlands Chance und Zukunft.
In 2 Min. 50 Sek. erklärt, wie einfach die Umsetzung möglich ist.
Geschichtsunterricht der 1960er/70er Jahre: "Nie wieder Faschismus - Kommunismus". In aller Offensichtlichkeit haben 60 bis 70 % der Wähler/-innen Deutschlands nichts daraus gelernt. Zum Nachteil ganz Europas/Weltgemeinschaft, ist das oben beschriebene Parteienkartell, durch zahlreiche schon heute monopolistisch agierende Großkonzerne und Psychopathen unterwandert. Die faschistisch - kommunistischen Strukturen zeigen sich mehr und mehr. Quelle/Video
Die Bürger Deutschlands fordern eine Verfassung nach GG Art 146, sowie die Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus 2.0, gemäß GG Art 139!
Entwurfsvorschlag zu GG Art
146 R.I.P. Rainer Kahni - Monsieur
Rainer
1. Der Bundespräsident wird von den deutschen Bürgern in einem Volksbegehren aufgefordert, gemäss Artikel 146 des Grundgesetzes eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.
2. Der Bundespräsident hat diesem Volksbegehren zu entsprechen, anderenfalls ist er vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen und gemäss Artikel 61 GG Absatz 2 seines Amtes für verlustig zu erklären.
3. Der Bundespräsident fordert die sechzehn Bundesländer auf, je 10 Kandidaten zur verfassungsgebenden Versammlung wählen zu lassen.
4. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben alle gesellschaftlichen Schichten ihres Bundeslandes zu vertreten.
5. Die Kandidaten dürfen in den letzten zehn Jahren kein politisches Amt innegehabt haben und müssen wirtschaftlich unabhängig sein. Sie müssen dies den Bürgern ihres Bundeslandes offenlegen.
6. Die Kandidaten stellen sich vor ihrer Wahl einer eingehenden Befragung durch die Bürger.
7. Innerhalb einer Frist von drei Monaten haben die Wahlen für die Kandidaten der verfassungsgebenden Versammlung stattzufinden. Jeder wahlberechtigte Bürger hat eine Stimme.
8. Gewählt werden aus allen Bundesländern am selben Tag je zehn Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung in geheimer und freier Wahl. Gewählt sind diejenigen zehn Kandidaten je Bundesland, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.
9. Die gewählten Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung arbeiten in der Frankfurter Paulskirche , jedoch ohne Zugang durch die Öffentlichkeit und der amtierenden Politiker, der Parteien oder deren Vertreter, der Medien, der Wirtschaft, der Industrie, des Kapitals oder des Klerus.
10. Nach sechsmonatiger Beratung haben die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung eine neue Verfassung auszuarbeiten.
11. Der Sprecher der verfassungsgebenden Versammlung stellt die neue Verfassung allen Deutschen vor. Jeder Haushalt bekommt eine Ausfertigung des Textes der Verfassung.
12. Nach weiteren drei Monaten stimmt das ganze deutsche Volk über die Annahme oder Ablehnung der Verfassung ab.
13. Ist die neue Verfassung vom deutschen Volk durch Volksentscheid angenommen worden, so tritt sie am selben Tag in Kraft. Das Grundgesetz verliert am selben Tag seine Gültigkeit.
14. Alle amtierenden Parlamentarier, Minister, Ministerpräsidenten Kanzler, der Bundespräsident und sämtliche politischen Beamte, Bundesrichter, Bundesverfassungsrichter, Bundesanwälte, Generalstaatsanwälte sind ab dem Tag des Inkrafttretens der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nur noch geschäftsführend im Amt.
15. Sie führen ihre Amtsgeschäfte solange fort, bis das ganze deutsche Volk in freien und geheimen Wahlen über die Zusammensetzung der Organe des Bundes und der Länder neu entschieden hat.
16. Die Parteien sind aufgelöst, ihr Vermögen wird eingezogen.
Eckpunkte der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland müssen sein:
1. Deutschland ist eine Demokratie des Volkes. Die Bürger Deutschlands haben das erste und letzte Wort im Staate. Alle Volksvertreter in den Gemeinde - Länder -und Bundesparlamenten sind direkt vom Volk für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Alle diese genannten Abgeordneten können nur einmal wiedergewählt werden. Alle Ministerpräsidenten der Länder und Regierungschefs des Bundes sind direkt vom Volk zu wählen. Sie können einmal wieder gewählt werden. Sie haben für ihre Altersversorung und für ihre Krankenversicherung selbst Sorge zu tragen. Ihre Sitzungsgelder sind nach Anwesenheit zu vergüten. Alle internationalen Verträge, wie Abgabe von Souveränitätsrechten, Freihandelsabkommen, Einsätzen der Bundeswehr im Ausland bedürfen eines Referendums des ganzen Deutschen Volkes. Alle Entscheidungen, die existenziell wichtig sind für die Bürger Deutschlands, bedürfen eines Volksentscheides der Bürger. Deutschland ist eine plebiszitäre Demokratie!
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1. Die Finanz - und Steuerhoheit liegt bei den Gemeinden, Städten, Kreisen und Ländern. Alle Steuereinnahmen gehen zunächst an diese Gebietskörperschaften. Der Bund bekommt eine prozentuale Beteiligung von den oben genannten Körperschaften zur Deckung seiner Kosten und Aufgaben. Die Ausgaben und Einnahmen werden durch die Landesrechnugshöfe und dem Bundesrechnungshof jährlich geprüft. Die Rechnungshöfe sind wie folgt gegliedert:
1. Die Prüfer
2. Die zivilrechtliche Kammer, die das Testat erstellt. Sie hat den Status eines höchsten Landesgerichtes oder eines Bundesgerichtes.
3. Wird das Testat von der Zivilkammer wegen Unregelmässigkeiten verweigert, überweist die Zivilkammer Teile oder den gesamten Haushalt an den Landes - oder Bundesanwalt des entsprechenden Rechnungshofes.
4. Der Landes - oder Bundesanwalt der Rechnungshöfe hat den Status eines Generalstaatsanwaltes oder Generalbundesanwaltes. Er leitet die Ermittlungen gegen die entsprechende Behörde oder den Beamten, der gegen die Haushaltsrichtlinien und die Sogfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Führung seiner Geschäfte verstossen hat. Er und seine Mitarbeiter vertreten die Anklage wegen Verschwendung von Steuergeldern oder Verstosses gegen die Haushaltsrichtlinien bei der zuständigen Strafkammer der Landes - oder Bundesrechnungshöfe.
5. Die zweite Kammer der Landes - oder Bundesrechnungshöfe hat den Status eines höchsten Landesgerichtes oder eines Bundesgerichtes und urteilt über den Beamten, der gegen die Richtlinien einer ordentlichen und sparsamen Haushaltsführung verstossen hat, nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches.
6. Alle Organe der Landesund Bundesrechnungshöfe unterliegen den Vorschriften der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches.
1. Deutschland ist ein säkularer Staat. Er unterhält keine Staatsverträge mit Kirchen oder Glaubensgemeinschaften.
1. Kirchen oder Glaubensgemeinschaften haben sich privat zu organisieren und zu finanzieren.
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2. Sie haben sich von Schulen oder anderen staatlichen Einrichtungen fernzuhalten.
3. Ein Religionsunterricht in Schulen findet nicht statt.
4. Vertreter von Kirchen oder Glaubensgemeinschaften haben sich nicht öffentlich zu tagespolitischen Ereignissen zu äussern. Es ist untersagt, dass in öffentlichen Gebäuden irgendwelche Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Glaubensgemeinschftg gertragen werden. Dies gilt insbesondere für Kreuze, Kippa, Shador, Kopftücher oder Burka.
1. Deutschland ist ein Rechtsstaat.
1. Die Richter an den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten werden von den Anwälten, Staatsanwälten und Richtern der jeweiligen Gerichtsbezirke gewählt.
1. Sie sind unabhängig und keiner irgend gearteten Weisung unterworfen.
2. Sie werden von einem Disziplinargerichtshof überwacht und gegebenenfalls bei Verstössen sanktioniert.
3. Die Richter sind auf ihre Leistungen hin ständig zu überprüfen und gegebenenfalls dem Wahlgremium des zuständigen Bezirkes zur Beförderung oder Ablösung vorzuschlagen.
4. Die Staatsanwälte, Generalstaatsanwälte und Bundesanwälte werden von den Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ihres Bezirkes, Landes oder Bundes gewählt,
5. Sie sind unabhängig und keiner irgend gearteten Weisung unterworfen.
6. Alle Richter und Staatsanwälte sind nur dem jeweilig gültigen Recht des Bundes und der Länder sowie der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.
Deutschland hat ein Bundesverfassungsgericht. Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind auf einem Konvent aller Richter, Staatsanwälte und zugelassenen Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland für eine Legislaturperiode von zwölf Jahren zu wählen.
8. Sie sind nur der Verfassung verpflichtet.
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Änderungsvorschläge über 'Kontakt' sehr erwünscht.
Empfehlung / Leseprobe: https://www.bookrix.de/book.