Wahrhaftige Demokratie
ist nur über den "politischen - Great Reset" realisierbar!
Dafür ist die Entmachtung der faschistischen Einheitspartei Deutschlands, von - CDU / CSU, FDP, SPD, DIE GRÜNEN, DIE LINKE, mit all seinen Erfüllungsgehilfen, Mitläufer, Vorteilsnehmer, unabdingbar und durchzusetzen.

"Echte Demokratie JETZT - Gemeinsam Zukunft gestalten"!

Pressekodex: Einhaltung - Fehlanzeige

Deutscher Pressekodex: Journalistische Grundsätze und Ethik

  1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“ (Pressekodex) Mit dieser Maßgabe beginnt der Pressekodex. In Ziffer eins ist außerdem festgelegt, dass Informanten nicht durch Exklusivverträge gebunden werden sollen. Zudem muss die Wahlkampfberichterstattung umfassend sein und Pressemitteilungen müssen als solche gekennzeichnet werden.
  2. Sorgfalt: Der journalistischen Sorgfaltspflicht soll vor allem durch eine umfassende Recherche nachgekommen werden. In dieser Ziffer finden sich zudem Vorgaben zum Umgang mit Interviews oder Leserbriefen.
  3. Richtigstellung: Erweist sich eine Berichterstattung als falsch, so ist eine Richtigstellung an vergleichbarer Stelle und in vergleichbarem Umfang zu veröffentlichen.
  4. Grenzen der Recherche: Bei der Recherche selbst dürfen gemäß Pressekodex keine unlauteren Methoden angewendet werden. Das schließt auch ein, dass sich ein Journalist in aller Regel als solcher zu erkennen geben muss.
  5. Berufsgeheimnis: Wird die Vertraulichkeit in einem Gespräch vereinbart, ist diese zu wahren. Dies gilt insbesondere für sogenannte Hintergrundgespräche. Zudem sollen Journalisten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, sofern dies dem Informantenschutz dient.
  6. Trennung von Tätigkeiten: Journalisten und Verleger dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben, welche die Glaubwürdigkeit der Presse infrage stellen könnten.
  7. Trennung von Werbung und Redaktion: Werbung muss stets als solche gekennzeichnet werden. Journalistische Arbeit und PR-Erzeugnisse sind somit klar voneinander abzugrenzen.
  8. Persönlichkeitsrechte: Das Privatleben eines jeden Menschen ist stets zu achten. Dabei geht es in dieser Ziffer vom Pressekodex vor allem um den Opferschutz und die Kriminalberichterstattung. Grundsätzlich besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.
  9. Schutz der Ehre: Durch eine unangemessene Darstellung darf kein Mensch in seiner Ehre verletzt werden.
  10. Religion und Weltanschauung: Diese dürfen nicht geschmäht werden.
  11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz: Auf eine unangemessene Berichterstattung bei Gewalttaten oder Katastrophen ist zu verzichten. Wichtig ist auch, dass der Gebrauch von Drogen nicht verharmlost werden darf.
  12. Diskriminierungen: Dieser Ziffer wurde kürzlich überarbeitet. Eine Erklärung finden Sie im weiteren Textverlauf.
  13. Unschuldsvermutung: Die Berichterstattung zu Straftaten darf nicht durch Vorurteile getrübt werden und hat stets sachlich zu erfolgen. Es gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
  14. Medizin-Berichterstattung: Medizinische Themen müssen sachlich aufbereitet werden, sodass keine Ängste oder Hoffnungen geschürt werden.
  15. Vergünstigungen: Bestechungen, wie beispielsweise Geschenke, sind stets abzulehnen, sofern sie geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen.
  16. Rügenveröffentlichung: Dem Grundsatz der fairen Berichterstattung folgend, soll gemäß Pressekodex eine Rüge, welche der Presserat ausspricht, veröffentlicht werden.